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Aktuelles zur Imkerversicherung

Dieser Beitrag informiert dich über die wichtigsten Neuerungen und Aspekte unserer Imkerversicherung:

  • Aktueller Versicherungsstatus und Leistungserweiterungen
  • Versicherungsschutz im Todesfall des Imkers/der Imkerin
  • Deckung bei Schäden durch die Asiatische Hornisse (Vespa Velutina)

Aktueller Versicherungsstatus

Seit dem 1. Jänner 2024 besteht unser Versicherungsvertrag mit der OÖ. Versicherung. Ein wesentlicher Vorteil dieses Wechsels war von Beginn an, dass nun neben Schäden durch Einbruchdiebstahl (aus fest versperrten Gebäuden wie Bienenhütten) auch Schäden an frei aufgestellten Bienenvölkern versichert sind – und das ohne Prämienerhöhung.

Mit 1. April 2024 konnten wir die Versicherungsleistungen nochmals deutlich verbessern:

  • Der Schadenersatz pro Volk bei einem Schadensereignis wurde von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Zusätzlich wurden zahlreiche weitere Risiken in den Versicherungsschutz aufgenommen, darunter Wildschäden, Schäden durch Spechte und Marder sowie eine finanzielle Unterstützung bei Auftreten der Amerikanischen Faulbrut.

Erfreulicherweise war der Schadensverlauf im Jahr 2024 gering. Dies ist sowohl auf das umsichtige Verhalten der Imker*innen als auch auf das Ausbleiben von Großschadensereignissen (wie etwa dem früheren Hochwasser in Niederösterreich) zurückzuführen.

Die Abwicklung von Schadensfällen durch die OÖ. Versicherung erfolgt zügig und korrekt. Die Zusammenarbeit gestaltet sich sehr positiv und die Flexibilität der Versicherung ist besonders hervorzuheben.

Versicherungsschutz im Todesfall des versicherten Imkers/der Imkerin

Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn ein versicherter Imker*in verstirbt und kurz darauf ein Schaden (z.B. durch Sturm) an dessen Bienenvölkern entsteht?

Nach einem Todesfall wird vom Gericht ein Notar mit der Abwicklung der Verlassenschaft betraut. Dieser kümmert sich primär um die rechtlichen Aspekte. Die praktische Betreuung der Bienenvölker übernehmen in solchen Fällen meist Familienmitglieder oder Vereinskollegen/-kolleginnen. Tritt während des Verlassenschaftsverfahrens ein versicherter Schaden an den Völkern auf, muss die Schadensmeldung und -abwicklung über den zuständigen Notar erfolgen.

Wichtig ist: Die Bienenvölker bleiben weiterhin versichert, sofern der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes „Mitglied mit Bienen“ in einer Ortsgruppe und somit im OÖ Landesverband war. Der Versicherungsschutz besteht über die Verlassenschaft weiter.

Erst mit der Einantwortung (dem offiziellen Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens) gehen die Bienenvölker rechtlich in den Besitz der Erben über. Der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin muss dann entweder die Bienenvölker an andere versicherte Imker*innen übertragen oder selbst „Mitglied mit Bienen“ im Ortsverein werden, um den Versicherungsschutz für die übernommenen Völker aufrechtzuerhalten.

Diese Regelung stellt ein großzügiges Entgegenkommen der Versicherung dar, da so sichergestellt wird, dass die Bienenvölker durchgehend versichert bleiben.

Vespa Velutina–Versicherungsschutz

Auch beim Thema Asiatische Hornisse (Vespa Velutina) hat die OÖ. Versicherung flexibel reagiert:

  • Die OÖ. Versicherung hat uns die Deckung von Schäden durch die Vespa Velutina (an Bienenvölkern und möglicher Ernteausfall) in Oberösterreich bis zu einer begrenzten Höhe pro Jahr zugesagt.
  • Zudem sind ab sofort auch die offiziell vom Landesverband beauftragten Personen zur Bekämpfung der Vespa Velutina in die bestehende Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Sollte beispielsweise bei einem Einsatz zur Nestentfernung eine lange Lanze auf das Auto einer unbeteiligten Person fallen, wäre dieser Schaden durch die Versicherung gedeckt.

Wir hoffen, dass diese Beispiele verdeutlichen, wie sehr sich der Landesverband für die Interessen seiner Mitglieder einsetzt. Umfassende Versicherungsleistungen wie diese sind nur durch den starken Zusammenhalt und die gemeinsame Organisation der Imker*innen im Verband möglich.

Hier findest du die Details zur Imker-Versicherung.

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