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Belegstellen-Betrieb in Oberösterreich 2025

Auch in der Zuchtsaison 2025 stehen in Oberösterreich wieder öffentliche Reinzucht-Belegstellen mit leistungsgeprüften Carnica-Vatervölkern aus der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung zur Verfügung. Diese Belegstellen können von allen österreichischen und ausländischen Imker*innen genutzt werden. Dabei sind die jeweiligen Belegstellenbedingungen einzuhalten. Den Anweisungen der Belegstellenwarte ist unbedingt Folge zu leisten. Eigenmächtige Auffahrten sind nicht gestattet.

Änderungen und Hinweise für die Saison 2025

Keine Wanderbescheinigung mehr erforderlich

Ab 2025 ist für die Auffahrt auf Belegstellen in Oberösterreich keine Wanderbescheinigung mehr notwendig.

Eidesstattliche Erklärung verpflichtend

Eine Aufführung auf die Belegstelle darf ausschließlich erst nach Abgabe einer ausgefüllten und unterschriebenen eidesstattliche Erklärung erfolgen.

Meldung bei Aufführungen über 100 Zuchtkästchen

Bei einer geplanten Aufführung von mehr als 100 Zuchtkästchen ist der zuständige Belegstellenwart mindestens eine Woche im Voraus zu informieren.

Gültige Belegstellenordnung beachten

Für alle ZAC- bzw. ACA-Belegstellen (Gamsfeld, Grünau, Hinterstoder, Mühlviertler Alm, Tratten) gilt die einheitliche Belegstellenordnung inklusive Aufführungsliste – zur Belegstellenordnung.

Belegstellenübersicht

Die detaillierten Informationen zu Aufführungszeiträumen, Abstammung der Drohnenvölker und vielem mehr findest du hier.

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