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Bienenhaltung im Wohngebiet – nicht mehr zeitlich begrenzt!

Auch wenn es uns anfangs schwergefallen ist zu glauben, dass jemand die Bienenhaltung in Wohngebieten verbieten könnte, ist es doch Tatsache, dass das OÖ-Raumordnungsgesetz die Bienenhaltung – auch von nur drei Bienenstöcken – im Wohngebiet eingeschränkt hat. Diese Regelung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen und hätte ein vollständiges Verbot der Bienenhaltung in Wohngebieten bedeutet.

Ein breiter Dialog hat jedoch gezeigt, dass es in den letzten fünf Jahren keinerlei Beschwerden seitens der Bevölkerung gegeben hat. Dies ermöglichte die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Bienenhaltung im Wohngebiet.

Der Landesverband hat eineinhalb Jahre intensive Gespräche im Vorfeld dieser Entscheidung geführt und konnte dabei auf die Unterstützung aller Parteien, insbesondere der Landwirtschaftskammer, der Agrarabteilung und der Landesrätin Michaela Langer-Weninger, zählen.

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr hatte die ursprüngliche Erlaubnis im Raumordnungsgesetz verankert und heute die positive Entwicklung bekannt gegeben.
Nun bleibt uns nur noch, weiterhin darauf zu drängen, die zulässige Zahl der Bienenvölker von drei auf fünf zu erhöhen, um diese mit den Förderbedingungen in Einklang zu bringen.
Im Namen aller Imkerinnen und Imker möchten wir uns herzlich bei allen Parteien, Politikern und Verbänden bedanken.

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