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Förderung für den Ankauf von Bio-Wachs und Bio-Futter

Rückstandsfreies Wachs oder Bio-Wachs

Der Ankauf von rückstandsfreiem Wachs oder biologisch zertifiziertem Wachs für den Einstieg oder Umstieg in die biologische Imkerei wird für Imkerinnen und Imker gefördert. Für die Förderung müssen mindestens 5 Völker bewirtschaftet werden. Diese Förderung ist nur einmalig pro förderwerbende Person möglich.

  • Voraussetzung ist, dass mindestens 1 kg rückstandsfreies Bienenwachs oder zertifiziertes Bio-Wachs je Bienenvolk gekauft werden muss und dieses für mindestens 5 Völker.
  • Der Ankauf des rückstandsfreien Wachses oder des biologisch zertifizierten Wachses muss im Umstellungszeitraum (binnen 12 Monaten nach Abschluss des Vertrages mit der Biokontrollstelle), jedenfalls jedoch im selben Imkereijahr, erfolgen.
  • Hat die förderwerbende Person bereits früher im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit mit der biologischen Bewirtschaftung (ohne biologische Bienenhaltung) begonnen und diesbezüglich einen Vertrag mit einer Biokontrollstelle abgeschlossen, muss der Ankauf des rückstandsfreien Wachses oder des biologisch zertifizierten Wachses binnen 12 Monaten nach dem Beginn der biologischen Bienenhaltung, jedenfalls jedoch im selben Imkereijahr, erfolgen.

Die Förderung beträgt € 30,- je Bienenvolkinsgesamt maximal € 4.000,- pro förderwerbender Person.

Bio-Futter

Die Förderung für Bio-Futter kann nur von Bio-Imkern beansprucht werden. Dieser muss entweder am Honigqualitätsprogramm (QP) oder am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP) teilnehmen. Darüber hinaus muss der Imker/die Imkerin mindestens 5 Bienenvölker bewirtschaften.

  • Wichtig: Die Förderung für den Ankauf von Biofuttermitteln kann jedes Imkereijahr in Anspruch genommen werden.
  • Der Imker/die Imkerin muss mindestens 10 kg Biofutter je Bienenvolk kaufen.
  • Wichtig: Gefördert wird aber nur Bio-Rübenzucker und Bio-Fertigfutter auf Basis von Bio-Rübenzucker.

Gefördert werden € 15,- je Bienenvolk, maximal € 7.500,-.

Einreichung des Förderantrages für Bio-Futter und rückstandsarmes- sowie Bio-zertifiziertes Wachs

Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Bio-Wachs oder Bio-Futter gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link:  AMA Homepage – Imkereiförderung

Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:

Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon:  +43 50 3151-0

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