Förderung für Bio-Wachs und Bio-Futter
Bio-Wachs
Der Kauf von Bio-Wachs wird für Imkerinnen und Imkern gefördert, wenn sie Bio-Neueinsteiger sind oder auch wenn sie auf biologische Betriebsführung umsteigen. Für die Förderung muss ein Imker mindestens 5 Völker bewirtschaften.
Voraussetzung ist, dass mindestens 1 kg rückstandsfreies Bienenwachs oder zertifiziertes Biowachs je Bienenvolk gekauft werden muss und dieses für mindestens 5 Völker angekauft werden.
Die Förderung beträgt € 30,- je Bienenvolk, insgesamt maximal € 4.000,- pro förderwerbender Person.
Bio-Futter
Die Förderung für Bio-Futter kann nur von Bio-Imkern beansprucht werden. Dieser muss entweder am Honigqualitätsprogramm (QP) oder am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP) teilnehmen. Darüber hinaus muss der Imker/die Imkerin mindestens 5 Bienenvölker bewirtschaften.
Der Imker/die Imkerin muss mindestens 10 kg Biofutter je Bienenvolk kaufen.
Wichtig: Gefördert wird aber nur Bio-Rübenzucker und Bio-Fertigfutter auf Basis von Bio-Rübenzucker.
Gefördert werden € 15,- je Bienenvolk, maximal € 7.500,-.
Einreichung des Förderantrages für Bio-Futter und Bio-Wachs
Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Bio-Wachs oder Bio-Futter gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.
Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:
Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon: +43 50 3151-0