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Investitionsförderung

Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf die Investition getätigt werden. Die Investitionsförderung ist nur einmal im jeweiligen Kalenderjahr möglich. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

Anmerkung: gemäß Punkt 7.1.9 der Sonderrichtlinie Imkereiförderung muss jeder Förderungswerber gemäß Punkt 5.1.1 Abs. 2 im VIS als Imker registriert sein und die erforderlichen Meldungen durchführen

Folgende Nachweise sind im Zuge der Antragsstellung zu übermitteln:

    • aktueller Stammdatenauszug aus dem Veterinärinformationssystem (= VIS) – mit Anzahl der gemeldeten Bienenvölker und deren Standorten
    • Nachweis über Vereins-/Verbandsmitgliedschaft  (z.B. Bestätigung des Vereins/Verbandes über die Zugehörigkeit)
    • Betriebsverbesserungsplan der zumindest folgendes beinhaltet:
      • Betriebs- und Produktionsdaten (Erntemenge, Völkerzahl, Absatzmenge, Umsatz, etc.)
      • Beschreibung der geplanten Investition
      • Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens (Verbesserung bzw. Stabilisierung des Arbeitseinkommens, Verbesserung der betrieblichen Situation, etc.).
    • Nachweis der beruflichen Qualifikation durch:
      • Vorlage einer geeigneten, erfolgreich abgelegten Imkereifacharbeiter oder Imkereimeisterprüfung (Prüfungszeugnis) oder
      • durch Vorlage einer Bestätigung der angemessenen Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren durch eine Berufsorganisation, den jeweiligen Landesimkereiverband, den Österreichischen Imkerbund, den Österreichischen Erwerbsimkerbund oder eine Landwirtschaftskammer zu erfolgen.
    • imkerlich begründeter Einheitswertbescheid (Kopie) oder Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug
    • Vergleichsangebote zur Kostenplausibilisierung
    • Nachweis über die Teilnahme am Honigqualitätsprogramm (QP) der Biene Österreich und/oder am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP)
    • gegebenenfalls Nachweis der biologischen Betriebsweise (BIO – Zertifikat)

    Der Förderungsantrag (Frist 15. Juni) ist kein Auszahlungsantrag und dient lediglich als Voranmeldung des Investitionsvorhabens und zur Sicherstellung der Fördermittel.

    Der Auszahlungsantrag (Frist 31. Juli) ist nach Genehmigung des Förderungsantrags durch die Agrarmarkt Austria, gesondert einzureichen.

    Folgende Geräte werden lt. Angaben der AMA gefördert:

    • Abfüllanlagen
    • Abfülltöpfe und Lagergefäße für Honig aus Edelstahl
    • Anhänger und/oder Aufbauten für die Bienenwanderung
      • Minimalanforderung für Anhänger: Nutzlast mindestens 1.500 kg und eine Ladefläche von mind. 5 m2
    •  Anlagen für die Metproduktion (z.B.: Gärtanks, Filteranlagen, Pump- und Abfüllgeräte)
    • Automatische Schleudern
    • Bee-blower (Abblasgeräte)
    • Besamungsgeräte für künstliche Besamung
    • Brutschrank
    • Dampferzeuger
    • Edelstahl-Honiglagertank
    • Elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung
    • Entdeckelungsanlagen
    • Etikettieranlagen
    • Edelstahlmobiliar im Abfüll- und Schleuderraum
    • Gläserwaschmaschine (mind. 80 °C Waschtemperatur, keine Haushaltsgeschirrspüler)
    • Hebebühnen
    • Heißwasser-Hochdruckreiniger (mindestens erreichbarer Betriebsdruck 140 bar, mindestens erreichbare Betriebstemperatur 140 °C, mindestens erreichbare Durchflussmenge 1.000 l/h)
    • Honigauftaugeräte
    • Honigrührgeräte (förderfähig sind ausschließlich Geräte, die zum Herstellen von Cremehonig und zum Honigmischen konstruiert wurden; nicht förderfähig sind Bohrmaschinen, Kraftmischer, Rührquirle (z.B. Rapido- bzw. Rasantrührer), Rührstationen, etc.)

    Fördersätze und Förderhöhe für Investitionsförderung

    Fördersätze:

    Förderhöhe:

    Einreichung des Förderantrages

    Nutzen Sie die Möglichkeit und machen Sie Gebrauch von der Förderung für Ihre Investitionen in die Imkerei und Bienenhaltung!

    Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf die Investition getätigt werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

    Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
    Link:  AMA Homepage – Imkereiförderung

    Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:

    Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
    Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
    Anfragen per Telefon:  +43 50 3151-0

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