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Biene auf einer Blüte des Schnittlauchs

Kleingeräte­förderung

Die Kleingeräteförderung wird am häufigsten von Imker*innen genutzt.  Die Kleingeräteförderung kann sowohl vom Imker selbst als auch von Vereinen nur einmal im jeweiligen Kalenderjahr eingereicht werden. Als Frist für die Einreichung des Förderantrags bei der AMA gilt der 15. Juni. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Kleingerät gekauft werden.

Anmerkung: gemäß Punkt 7.1.9 der Sonderrichtlinie Imkereiförderung muss jeder Förderungswerber gemäß Punkt 5.1.1 Abs. 2 im VIS als Imker registriert sein und die erforderlichen Meldungen durchführen:

  • Die förderfähigen Kosten müssen mindestens € 1.000 netto betragen.
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen 5 Bienenvölker bewirtschaftet werden.
  • Das förderfähige Gesamtvolumen beträgt maximal 18.000 netto.

1. Kleingeräte­förderung für Imker*inne

Folgende Nachweise sind im Zuge der Antragsstellung zu übermitteln:

  • Ein schriftliches Angebot von der geplanten Anschaffung zur Kostenplausibilisierung (je nach Förderhöhe kann von der AMA ein Vergleichsangebot angefordert werden)
  • Aktueller Stammdatenauszug aus dem Veterinärinformationssystem (= VIS) – mit Anzahl der gemeldeten Bienenvölker und deren Standorten
  • Aktueller Nachweis über Vereins-/Verbandsmitgliedschaft (Bestätigung des Vereins / Verbandes über die Zugehörigkeit)
  • Nachweis über die Teilnahme:
    • am Honigqualitätsprogramm (QP) (durch den Nachweis eines Honiguntersuchungsprotokolls aus dem laufenden Kalenderjahr oder dem laufenden Förderzeitraum)
      und /oder
    • am Österreichischen Bienengesundheitsprogramm (ÖBGP) (durch die Teilnahmebestätigung an einem Varroaseminar, welche nicht älter als 4 Jahre ist)
  • Wenn Sie Ihre Imkerei nach der biologischen Betriebsweise führen, ist zudem ein aktuelles BIO-Zertifikat beizulegen.

Erst nachdem die AMA den Förderantrag bewilligt hat, darf die Investition getätigt werden! Dazu werden folgende Nachweise benötigt:

  • Rechnungen der getätigten Investition(en)
  • Eindeutiger Nachweis der Zahlung (einen Kontoauszug oder einen anderen Nachweis (u.a. Umsatzdetails), aus dem ersichtlich ist, dass die Zahlung (Valuta- bzw. Buchungsdatum) auch tatsächlich durchgeführt wurde.)

Achtung: Der Zeitpunkt der Rechnung, Zahlung und Anschaffung / Lieferung muss innerhalb des aktuellen Förderzeitraums (01. August – 31. Juli) liegen!

2. Kleingeräteförderung für Vereine: 

Wenn du die Kleingeräteförderung als Verein einreichen möchtest, muss die Ortsgruppe Nachweislich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nachweislich mindestens 50 Völker bewirtschaften. Zusätzlich sind neben oben unter Punkt 2.1 angeführter Nachweise, folgende Belege von jedem einzelnen teilnehmenden Imker*in beizulegen:

  • aktueller Stammdatenauszug aus dem Veterinärinformationssystem (=VIS)
  • Honiguntersuchungsprotokoll aus dem laufenden Kalenderjahr oder Förderzeitraum
  • Teilnahmebestätigung an einem Varroaseminar, welche nicht älter als 4 Jahre ist
  • aktuelles BIO-Zertifikat bei biologischer Betriebsweise
  • Weiters ist der Förderstelle eine Liste aller teilnehmenden Imker beizulegen.

Folgende Geräte unterliegen lt. Förderantrag
der Kleingeräte­förderung (Imker/Vereine):

  • Abfülltöpfe und Lagergefäße für Honig aus Edelstahl
  • Abkehrmaschine
  • Dampferzeuger
  • Edelstahlmobiliar im Abfüll- und Schleuderraum
  • Eichfähige Waagen, die zur Kontrolle der Füllmengen lt. Fertigpackungsverordnung geeignet sind
  • Entdeckelungsgestell
  • Honigauftaugeräte
  • Honigrührgeräte (förderfähig sind ausschließlich Geräte, die zum Herstellen von Cremehonig und zum Honigmischen konstruiert wurden; nicht förderfähig sind Bohrmaschinen, Kraftmischer, Rührquirle (z.B. Rapido- bzw. Rasantrührer), Rührstationen, etc.)
  • Konduktometer
  • Refraktometer
  • Schleudern aus Edelstahl
  • Stockwaage und/oder elektronische Systeme zur Trachtbeobachtung
  • Transportgeräte zum körperschonenden Transport von Bienenvölkern, Bienenfutter, Zargen etc. (Hubwagen, Zargenheber, Beutenheber, Hochhubwagen, Sackrodel, Plateauwagen)
  • Wachspressen zur Mittelwand Herstellung für den Eigengebrauch (nicht förderfähig sind industrielle Mittelwand-Fertigungsanlagen für den Wiederverkauf)
  • Wachsschmelzer

WICHTIG: Die Investitionen dürfen erst NACH der digitalen Förderantragstellung und Bewilligung angeschafft werden.

Fördersätze und Förderhöhe für Kleingeräteförderung

Fördersätze:

Förderhöhe:

Einreichung des Förderantrages

Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Kleingerät gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.

Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link:  AMA Homepage – Imkereiförderung

Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:

Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon:  +43 50 3151-0

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