Die Neueinsteigerförderung
(konventionelle Bienenhaltung)
Um in den Genuss der Förderung zu kommen werden nachstehende Punkte von der AMA eingefordert. Die Neueinsteigerförderung verlangt folgende Voraussetzungen:
- Die Neueinstiegsförderung kann nur einmal pro förderwerbende Person in Anspruch genommen werden.
- Besuch eines Neueinsteiger-Basiskurses mit insgesamt mind. 24 Bildungseinheiten. (Bei Besuch eines Neueinsteiger-Basiskurses mit 16 BE können zusätzlich fachrelevante Kurse mit 2x 4 BE oder mit 8 BE eingereicht werden wie z. B.: Qualitäts- und Hygieneseminar (4 BE); Varroa-Seminar (4 BE); Bio-Kurse (jeweils 8 BE); Aufbaulehrgang (24 BE)).
- Es sind mindestens 5 Völker über einen Zeitraum von mindestens 2 Kalenderjahren ab dem Datum der Auszahlung der Förderung zu bewirtschaften (Nachweis durch erforderliche Meldungen im VIS; maßgeblich ist dabei die Anzahl der Völker bei der jeweiligen Frühjahrs-VIS-Meldung in den beiden Kalenderjahren der Bewirtschaftung. Völkerverluste, die im Laufe der Saison entstehen, sind im Herbst oder anschließendem Frühjahr aufzufüllen, sodass bei der Frühjahrs-VIS-Zählung mindestens 5 Völker gemeldet werden können). Völkerverluste müssen ersetzt werden und jede Verringerung der Völker in den angeführten 2 Kalenderjahren ist binnen 14 Tagen an die AMA zu melden.
- Verbandsbeitritt darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen
- Maximalalter bei Antragstellung: 50 Jahre
- VIS-Registrierung (Beilage Auszug VIS-Stammdatenblatt) und Meldung der Bienenvölker bei der Statistik Austria
- Das Neueinstiegspaket darf erst nach der Förderantragstellung angeschafft werden.
- Anschaffung eines Neueinsteigerpakets bestehend aus:
- 5 neue Magazinbeuten
- Mindesterfordernis für eine Beute: Bodenbrett, mindestens 2 Zargen und dazugehörige Rähmchen, Deckel
- Zulässige Beutenmaße: Zander, Zander-Jumbo, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant, Zadant
- 5 Kunstschwärmen/Ableger/Vollvölker
- Mindesterfordernis für eine Beute: Bodenbrett, mindestens 2 Zargen und dazugehörige Rähmchen, Deckel
- Zulässige Beutenmaße: Zander, Zander-Jumbo, Einheitsmaß, Flachzarge, Breitwabe, Langstroth, Dadant, Zadant
- 5 Kunstschwärmen/Ableger/Vollvölker
- 5 Kunstschwärmen/Ableger/Vollvölker
Pauschaler Förderbetrag für Neueinsteiger: € 875,-
Die Neueinsteigerförderung
(biologische Bienenhaltung)
Zusätzlich zu den Voraussetzungen, die auch die konventionelle Bienenhaltung betreffen, müssen Imkerinnen und Imker, die sich für eine biologische Bienenhaltung entschieden haben, folgenden Kursnachweis erbringen:
- Kurs für Biologische Bienenhaltung im Ausmaß von 8 Bildungseinheiten.
Pauschaler Förderbetrag für Neueinsteiger: € 1.240,-
Alle, für die Förderung erforderlichen, Neueinsteiger-Basiskurse und Kurse zum Thema biologische Bienenhaltung können Sie direkt im OÖ. Landesverband für Bienenzucht absolvieren und findest du unter folgendem Link:
Einreichung des Förderantrages
Die Einreichung des Förderantrags muss bis spätestens 15. Juni bei der AMA eingegangen sein. Erst nach Bewilligung der Förderung darf das Neueinsteigerpaket gekauft werden. Nach Bewilligung und Kauf muss dann bis zum 31. Juli um Auszahlung beantragt werden.
Achtung: Förderanträge können nur noch digital mit Handysignatur auf der eAMA-Plattform beantragt werden.
Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
Weitere Auskünfte zur Einreichung und Fördermöglichkeit erteilt die AMA-Förderstelle:
Link: AMA Homepage – Imkereiförderung
Anfragen per E-Mail: imkereifoerderung@ama.gv.at
Anfragen per Telefon: +43 50 3151-0