Rotation ab 2026
Die Wanderung mit Bienenvölkern ist jederzeit erlaubt, benötigt jedoch eine gültige Wanderbescheinigung. Im folgenden Abschnitt sind die Bezirke aufgeführt, aus denen im betreffenden Jahr eine Futterkranzuntersuchung erforderlich ist, um ein gültiges Wanderzeugnis zu erhalten.
Futterkranzuntersuchungen sind erforderlich von:
- verpflichtenden Bezirken (inklusive unserer Mitglieder welche in einem anderen Bundesland wohnen – rotierend)
- +25 % aller Einreichungen
- alle Nachreichungen ab dem 01.02. des jeweiligen Jahres
- Bei Zuwanderung von Nichtmitgliedern des OÖ LV, aus anderen Bundesländern ist ein Zeugnis der Faulbrutfreiheit, Freigabe des Veterinärs oder eine Futterkranzprobe erforderlich
Rotierende Bezirke:
Abgabe ab 01.10.2026 für Wandersaison 2027
Bezirke:
- Freistadt
- Gmunden
- Wels
- Wels-Land
- Grieskirchen
- Steiermark (Mitglieder des OÖ LVB)
- Burgenland (Mitglieder des OÖ LVB)
Abgabe ab 01.10.2027 für Wandersaison 2028
Bezirke:
- Braunau
- Steyr
- Steyr-Land
- Kirchdorf
- Vöcklabruck
- Salzburg (Mitglieder des OÖ LVB)
- Kärnten (Mitglieder des OÖ LVB)
Abgabe ab 01.10.2028 für Wandersaison 2029
Bezirke:
- Eferding
- Rohrbach
- Urfahr-Umgebung
- Ried
- Tirol (Mitglieder des OÖ LVB)
- Vorarlberg (Mitglieder des OÖ LVB)
Abgabe ab 01.10.2029 für Wandersaison 2030
Bezirke:
- Linz
- Linz-Land
- Schärding
- Perg
- Wien (Mitglieder des OÖ LVB)
- Niederösterreich (Mitglieder des OÖ LVB)
Änderungen vorbehalten.
