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Honig – Wissen für Imkerinnen und Imker

Die österreichische Honigverordnung (BGBl. II Nr. 40/2004, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 209/2015) regelt die Herstellung, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Honig. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für Imker:

Definitionen (§§ 2-4):

  • Honig: Natursüßer Stoff von Bienen der Art Apis mellifera aus Pflanzennektar, Absonderungen lebender Pflanzenteile oder Sekreten von an Pflanzen saugenden Insekten. Die Bienen versetzen diese Stoffe mit arteigenen Stoffen, wandeln sie um, lagern sie ein, dehydratisieren sie und lassen sie in den Waben reifen.
  • Honigarten (nach Herkunft):
    • Blütenhonig/Nektarhonig: Aus Pflanzennektar.
    • Honigtauhonig: Hauptsächlich aus Sekreten von an Pflanzen saugenden Insekten oder Absonderungen lebender Pflanzenteile.
  • Honigarten (nach Herstellungsart/Angebotsform):
    • Wabenhonig/Scheibenhonig: In Waben gelagerter Honig, der in ganzen oder geteilten Waben verkauft wird.
    • Honig mit Wabenteilen/Wabenstücke in Honig: Honig mit Wabenstücken.
    • Tropfhonig: Durch Austropfen entdeckelter Waben gewonnen.
    • Schleuderhonig: Durch Schleudern entdeckelter Waben gewonnen.
    • Presshonig: Durch Pressen der Waben (mit/ohne geringer Erwärmung bis max. 45°C) gewonnen.
    • Gefilterter Honig: Honig, dem Fremdstoffe entzogen wurden, wodurch auch Pollen in erheblichem Maße entfernt werden.
  • Backhonig: Für industrielle Zwecke oder als Zutat für verarbeitete Lebensmittel geeignet. Kann Fremdgeschmack/-geruch aufweisen, gegoren sein oder überhitzt worden sein.

Anforderungen an die Zusammensetzung (Anhang):

  • Honig darf nur Honig zugesetzt werden. Er muss frei von organischen und anorganischen Fremdstoffen sein (außer Backhonig). Er darf keinen Fremdgeschmack/-geruch aufweisen, nicht gären, keinen künstlich veränderten Säuregrad haben und nicht so stark erhitzt sein, dass Enzyme zerstört wurden.
  • Mit Ausnahme von gefiltertem Honig dürfen keine Pollen oder andere honigeigene Bestandteile entzogen werden (außer bei der Entfernung von Fremdstoffen unvermeidlich).
  • Wichtige Parameter:
    • Zuckergehalt: Fructose + Glucose (mind. 60g/100g bei Blütenhonig, mind. 45g/100g bei Honigtauhonig/Mischungen), Saccharose (max. 5-15g/100g je nach Sorte).
    • Wassergehalt: Max. 20% (max. 23-25% bei Heidekraut- und Backhonig).
    • Wasserunlösliche Stoffe: Max. 0,1g/100g (max. 0,5g/100g bei Presshonig).
    • Elektrische Leitfähigkeit: Max. 0,8 mS/cm (Ausnahmen bei bestimmten Sorten).
    • Freie Säuren: Max. 50 Milliäquivalente/kg (max. 80 bei Backhonig).
    • Diastaseindex: Mind. 8 (mind. 3 bei enzymarmen Sorten mit HMF ≤ 15 mg/kg).
    • HMF (Hydroxymethylfurfurol): Max. 40 mg/kg (max. 80 mg/kg bei Honig aus tropischen Regionen).

Kennzeichnung (§§ 6-7):

  • Die Bezeichnung „Honig“ ist den definierten Erzeugnissen vorbehalten.
  • Die in §§ 3 und 4 genannten Bezeichnungen müssen verwendet werden (können aber teilweise durch „Honig“ ersetzt werden, außer bei „gefiltertem Honig“, „Wabenhonig“, „Honig mit Wabenteilen“ und „Backhonig“).
  • Bei Backhonig muss „nur zum Kochen und Backen“ angegeben werden.
  • Die Sachbezeichnungen können durch Angaben zu Herkunft (Blüten, Pflanzenteile, Region, Topographie) und Qualitätskriterien ergänzt werden.
  • Bei Verwendung von Backhonig in zusammengesetzten Lebensmitteln kann im Produktnamen „Honig“ statt „Backhonig“ verwendet werden, im Zutatenverzeichnis muss jedoch „Backhonig“ stehen.
  • Bei gefiltertem Honig und Backhonig muss die zutreffende Bezeichnung auf Transportbehältern, Verpackungen und Handelsunterlagen angegeben werden.
  • Pollen ist kein Zutat.
  • Das Ursprungsland muss angegeben werden. Bei Mischungen aus verschiedenen Ländern sind folgende Angaben möglich: „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.

Zusammenfassend: Die Honigverordnung legt strenge Kriterien für die Qualität und Kennzeichnung von Honig fest. Imker müssen diese Bestimmungen einhalten, um ihren Honig legal verkaufen zu können. Besonders wichtig sind die Anforderungen an die Zusammensetzung und die korrekte Kennzeichnung der Produkte.

Wenn sie es genau wissen wollen…

Hier findest du Informationen bezüglich Honig für Konsumenten Warum Sie beim Honigkauf genauer hinsehen sollten

Hier finden Sie die neuen Etikettierungsvorschriften https://bzv-ooe.at/neuerungen-zu-etikettierung-von-honig/

Hier finden Sie die Honigverordnung, die gesetzliche Basis für Honig https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/rechtsvorschriften/oesterreich/Honigverordnung_Fassung_vom_10_01_2018.pdf?8a9ufc

Berichte des ORF über gepanschten Honig gepanschter Honig

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