Anfang Juni 2026 wurde der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) erstmals in der mittelitalienischen Region Latium nachgewiesen – rund 500 Kilometer nördlich der bislang betroffenen Gebiete in Kalabrien und Sizilien. Brisant ist nicht die Entfernung, sondern die Ursache: Der Käfer kam nicht geflogen, sondern reiste mit einem illegal verbrachten Bienenvolk. Für uns in Oberösterreich ist das ein deutliches Warnsignal. <!– more –>
Was ist passiert?
Am 31. Mai 2026 wurde ein Bienenvolk illegal aus der Provinz Vibo Valentia (Kalabrien) – einem Gebiet, in dem Aethina tumida seit Jahren endemisch ist – in die Gemeinde Gaeta in der Provinz Latina verbracht. Bereits am 2. Juni meldete ein Imker dem Veterinärdienst verdächtige Käfer in einer Beute. Am 4. Juni bestätigte das zuständige Untersuchungsinstitut (Istituto Zooprofilattico Sperimentale del Lazio e della Toscana) mikroskopisch den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer.
Die Behörden reagierten umgehend mit den Maßnahmen des italienischen Überwachungsplans: Rund um den Fundort wurde eine 20-Kilometer-Schutzzone eingerichtet, die 16 Gemeinden in den Provinzen Latina und Frosinone umfasst. In dieser Zone gilt ein Ausfuhrverbot für Honigbienen, Hummeln, unbehandelte Imkerei-Nebenprodukte, Imkereigeräte sowie Wabenhonig für den menschlichen Verzehr. Die Sperre ist vorerst bis 31. Dezember 2026 in Kraft.
In Italien wurde der Kleine Beutenkäfer erstmals im September 2014 in Kalabrien nachgewiesen, wo er in den Provinzen Reggio Calabria und Vibo Valentia inzwischen als endemisch gilt; betroffen ist außerdem der Nordosten Siziliens. Die EU hat die Regionen Kalabrien und Sizilien deshalb gegenüber dem übrigen EU-Gebiet abgeriegelt.
Warum das auch für uns relevant ist
Der Fall Gaeta zeigt das eigentliche Risiko in aller Deutlichkeit: Nicht der fliegende Käfer ist die größte Gefahr, sondern der unkontrollierte Handel mit Völkern, Schwärmen, Königinnen und gebrauchtem Imkereimaterial. Ein einziger illegaler Transport hat den Schädling über eine halbe Landeslänge hinweg in ein zuvor freies Gebiet gebracht.
Genau dieser Weg – der Zukauf von Bienen ungewisser Herkunft – ist auch für Oberösterreich der wahrscheinlichste Eintragspfad. Aethina tumida ist bei uns bisher nicht aufgetreten, und das soll so bleiben. In Österreich sind Befall und Verdacht auf den Kleinen Beutenkäfer anzeigepflichtig: Wer ihn entdeckt oder auch nur vermutet, ist gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Den Schädling erkennen
Der adulte Käfer ist etwa 5–6 mm lang und damit rund ein Drittel so groß wie eine Arbeitsbiene, dunkelbraun bis schwarz und auffallend beweglich. Achten Sie bei der Durchsicht auf:
- adulte Käfer auf dem Beutenboden, unter der Folie oder am Rand der Waben (sie fliehen ins Dunkle, wenn man die Beute öffnet),
- massige Eigelege in Ritzen und Spalten oder unter Zelldeckeln,
- Käferlarven in den Waben – wichtiges Unterscheidungsmerkmal zur Wachsmotte: Beutenkäfer-Larven hinterlassen kein Gespinst,
- Schleimspuren wandernder Larven am und um den Bienenkasten,
- gärenden, übelriechenden Honig in zerfressenen Waben.
Ein weibliches Tier kann pro Saison bis zu 1.000 Eier legen und sich mehrmals jährlich vermehren – ein einmal etablierter Befall breitet sich entsprechend rasch aus. Die Larven verpuppen sich im Boden vor der Beute, weshalb auch der Stellplatz in die Bekämpfung einbezogen wird.
Handlungsempfehlungen für Imker:innen in Oberösterreich
- Herkunft prüfen, Zukäufe dokumentieren. Logieren Sie keine Völker, Schwärme oder Königinnen unbekannter oder südeuropäischer Herkunft auf Ihrem Stand ein. Bei jedem Zukauf gilt: nur aus nachweislich seuchenfreien Gebieten, mit vollständiger Dokumentation (TRACES bei innergemeinschaftlichem Handel).
- Kein gebrauchtes Material ungewisser Herkunft übernehmen. Beuten, Rähmchen und Geräte aus Befallsgebieten sind ein realer Eintragspfad.
- Regelmäßig kontrollieren – idealerweise mit Diagnosefallen. Bei jeder Durchsicht kurz auf Bodeneinlage, Folie und Wabenränder achten. Einfache Diagnosestreifen bzw. -fallen erleichtern die Früherkennung erheblich.
- Im Verdachtsfall: nicht selbst behandeln, nichts wegtransportieren. Verdächtige Käfer oder Larven in einem dicht schließenden Gefäß sichern (am besten einfrieren) und sofort die Bezirksverwaltungsbehörde verständigen. Verschieben Sie keine Völker und kein Material – das war im Fall Gaeta der entscheidende Fehler.
- Sauber und hygienisch imkern. Starke, vitale Völker, ein gepflegter Stand und das konsequente Vermeiden von Verflug und herumstehendem Wabenmaterial senken das Etablierungsrisiko.
- Wachsam bleiben bei Reisen und Importen. Der Käfer kann auch unbeabsichtigt – etwa mit Schwärmen, Früchten oder Erde – verschleppt werden. Vorsicht ist daher nicht nur beim direkten Bienenhandel geboten.
Anzeigepflicht: Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist in Österreich nach dem Bienenseuchen- bzw. Tiergesundheitsrecht eine anzeigepflichtige Tierseuche. Befall und Verdacht sind unverzüglich der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Der Landesverband beobachtet die Entwicklung weiter und informiert, sobald sich die Lage ändert. Bei Fragen zur Erkennung oder zum Vorgehen im Verdachtsfall wenden Sie sich an Ihre Ortsgruppe oder an die Geschäftsstelle.
Quellen: Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Venezie – Centro di Referenza Nazionale per l’Apicoltura (Falltabelle, Stand 09.06.2026); Istituto Zooprofilattico Sperimentale del Lazio e della Toscana; Regione Lazio / ASL Latina; AGES und Friedrich-Loeffler-Institut (Erkennungsmerkmale, rechtlicher Rahmen)
