Allgemeine Geschäftsbedingungen – Labor des OÖ-Landesverbandes für Bienenzucht
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht, Pachmayrstraße 57, 4040 Linz, und seinen Vertragspartnern. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsabschlüsse, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
1.2. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch das Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht anerkannt werden.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine ungültige Klausel ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail, Webportal oder Post) des Labors des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht zustande.
3. Probenentnahme und Analyse
3.1. Wenn die Probenentnahme nicht durch das Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht erfolgt, übernehmen wir keine Haftung für die Verlässlichkeit der Analyse, da Fehler bei der Probenentnahme auftreten können.
3.2. Die durchgeführten Analysen dienen ausschließlich einer allgemeinen Einschätzung der Proben und stellen kein offizielles Gutachten dar. Sie können nicht für die Vorlage bei Behörden oder öffentlichen Einrichtungen verwendet werden.
3.3. Da zahlreiche Faktoren die Ergebnisse der Analyse beeinflussen können, wird keine Gewährleistung für die Korrektheit der Analysedaten übernommen.
4. Umfang der Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Eventuelle Mehrkosten oder Verzögerungen, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben des Kunden entstehen, sind von diesem zu tragen.
4.2. Das Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Informationen oder Daten auf ihre Richtigkeit und Eignung zu überprüfen.
4.3. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist das Labor nicht verpflichtet, Daten, Dokumente oder Proben nach der Erbringung der Leistung weiterhin zu speichern oder aufzubewahren.
5. Preise und Kostenvoranschläge
5.1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Verbindlichkeit vereinbart.
5.2. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Spesen, wie etwa Reise- und Übernachtungskosten, sind zusätzlich zu vergüten.
6. Termine und Fristen
6.1. Vereinbarte Fristen und Termine sind schriftlich festzuhalten oder zu bestätigen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Die Rechnungen sind ohne Abzüge ab dem Rechnungsdatum fällig und innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungsfristen vereinbart wurden.
7.2. Zahlungen sind nur dann schuldbefreiend, wenn sie auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
7.3. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 4% bzw. 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Eventuell gewährte Rabatte oder Nachlässe verfallen im Falle eines Zahlungsverzugs. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die mit der Einziehung der Forderung verbunden sind, einschließlich Inkassokosten.
7.4. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen Ansprüche des Labors ist nur zulässig, wenn diese schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
8.1. Der Kunde gestattet dem Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht die Nutzung und Verarbeitung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen oder übermittelten Daten.
8.2. Das Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht behält sich das Recht vor, den Namen und das Firmenlogo des Kunden zu Werbezwecken, insbesondere auf der Website, zu verwenden, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
9. Haftung und Schadenersatz
9.1. Das Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9.2. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden Dritter wird ausgeschlossen.
9.3. Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des vereinbarten Entgelts für die jeweilige Leistung begrenzt.
9.4. Der Kunde stellt das Labor des Oberösterreichischen Landesverbandes für Bienenzucht von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der erbrachten Leistungen ergeben.
10. Kommunikation
10.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mitteilungen und Daten per E-Mail oder per Webportal übermittelt werden. Diese werden in gängigen Dateiformaten (z.B. Word, PDF) übermittelt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Für alle Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht.
11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Linz.
Version: 12/2024