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Information · Steuern
Mehrwertsteuer auf Lebensmittel: Was sich ab 1. Juli 2026 ändert
Und was die neue 4,9 %-Regelung für dich und deinen Honig bedeutet.
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Liebe Imkerin, lieber Imker,
rund um die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel hat sich einiges getan: Ab 1. Juli 2026 senkt die Bundesregierung den Steuersatz auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 %. Viele von euch fragen sich zu Recht: Ist mein Honig davon betroffen? Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.
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Das Wichtigste vorweg
Honig bleibt bei 10 % bzw. 13 %.
Die neue 4,9 %-Senkung gilt nur für eine genau abgegrenzte Liste an Grundnahrungsmitteln – Honig steht nicht darauf. Für deinen Honigverkauf ändert sich durch diese Reform also nichts.
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Die Steuersätze im Überblick
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NEU – 4,9 %: Ab 1. Juli 2026 nur für ausgewählte Grundnahrungsmittel laut Gesetzesliste – etwa Milch, Butter, Joghurt, Eier, frisches Gemüse, bestimmtes Obst, Mehl, Reis, Teigwaren, Brot und Speisesalz. Honig ist nicht dabei.
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10 % bzw. 13 %: Der ermäßigte Satz für die meisten Lebensmittel – und damit weiterhin auch für Honig. Bei pauschalierten Imkereien gilt der Durchschnittssatz von 10 % bei Verkauf an Private und 13 % bei Verkauf an Unternehmer.
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13 % (weitere Fälle): Für bestimmte agrarische Produkte, lebende Tiere (z. B. Bienenvölker) und Futtermittel.
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20 %: Der Normalsteuersatz – etwa für Wachskerzen, Kosmetik mit Bienenprodukten sowie Met und andere alkoholische Getränke.
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🍯 Was heißt das für deinen Honigverkauf?
Keine Umstellung nötig: Da Honig weiterhin mit 10 % bzw. 13 % besteuert wird, musst du wegen der 4,9 %-Reform weder deine Preise noch deine Registrierkasse anpassen.
Kleinunternehmer & Pauschalierung: Viele Imkerinnen und Imker verkaufen ihren Honig ohnehin im Rahmen der Kleinunternehmerregelung oder der landwirtschaftlichen Pauschalierung. Für sie ändert sich durch die neue Regelung ebenfalls nichts.
Gemischte Produkte beachten: Bei Erzeugnissen mit Honig (z. B. Honig-Gebäck, Honigbonbons oder Met) kann ein anderer Steuersatz gelten. Im Zweifel lohnt ein Blick auf die genaue Einstufung.
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Hinweis: Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob ein bestimmtes Produkt unter 4,9 %, 10 %, 13 % oder 20 % fällt, hängt von der genauen zolltariflichen Einstufung ab. Bei Detailfragen wende dich bitte an deine Steuerberatung oder das Finanzamt.
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Die vollständige Liste der begünstigten Grundnahrungsmittel und weitere Details findest du beim Bundesministerium für Finanzen:
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Wir hoffen, dir mit diesem Überblick Klarheit verschafft zu haben – und wünschen dir weiterhin eine erfolgreiche Saison mit reicher Honigernte!
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Mit besten imkerlichen Grüßen
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Herbert Vitzthum
Präsident
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Konrad Sauerschnig
1. Vizepräsident
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