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Mustervereinbarungen für die Nutzung eines fremden Grundstückes, für die Aufstellung eines Bienenstandes oder und die Nutzung einer Bienenhütte

Der Verband wurde gebeten, eine Vorlage zu erstellen, in der die Nutzung eines Bienenstandes zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie der Imkerin oder dem Imker geregelt wird. Gewünscht ist ein einfaches Schriftstück, das die Nutzung des Grundstücks festhält.

Info Box

Wir möchten darauf hinweisen, dass die meisten Aufstellungen von Bienen auf sogenannten Heimbienenständen – wenn diese auf fremdem Grund erfolgen – in der Regel per Handschlag vereinbart werden. Es kann jedoch von Vorteil sein, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Für Wanderbienenstände ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, da diese der Gemeinde bei der Anmeldung der Wanderung vorgelegt werden muss.

Bei der Nutzung eines Bienenstandes – eventuell sogar einer Bienenhütte – entstehen normalerweise keine bedeutenden wirtschaftlichen Verpflichtungen. Meist erfolgt die Gegenleistung in Form der Bestäubung der lokalen Pflanzen durch die Bienen, eventuell ergänzt durch ein Glas Honig oder einfach durch gegenseitige Wertschätzung. Andererseits ist nachvollziehbar, dass sich Grundeigentümer nicht langfristig binden möchten und die Vereinbarung im Bedarfsfall jederzeit wieder beenden wollen. Idealerweise wird hierfür ein Prekarium begründet.

Der Begriff „Prekarium“ bezeichnet in der Regel eine Nutzungsüberlassung, die nicht als dauerhaftes oder sicheres Nutzungsrecht gilt – sie beruht quasi allein auf dem guten Willen des Eigentümers. Das heißt, wer etwas „auf einem Prekarium“ nutzt, hat keinen dauerhaften Anspruch darauf und muss damit rechnen, dass der Eigentümer das Nutzungsrecht jederzeit wieder entziehen kann.

Hier findest du 3 Verschiedene Dokumente zu deiner Verfügung und jederzeitige Abänderung. Die Dokumente sind als Vorschlag gedacht, der Verband übernimmt keine Haftung.

Hinweis: Durch die Imkerversicherung sind Bienenvölker mit Bienenwohnung (Beuten) versichert, nicht jedoch Bienenhütten oder andere Gebäude, es kann Sinn machen das Thema Versicherung der Bienenhütte zu klären!

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