Vorstand
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden in der Generalversammlung von den Mitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt. Sie sind den Mitgliedern gegenüber verantwortlich und nutzen ihr Wissen sowie ihre Erfahrung zum Nutzen der Mitglieder und des Verbandes.
Die Satzungen definieren folgende Ämter:
Präsident*in: Vertretung des Vereins nach außen und innen. Zeichnet gemeinsam mit dem Kassier oder dem Schriftführer.
Erste*r Vizepräsident*in: Stellvertretung des Präsidenten.
Zweite*r Vizepräsident*in: Stellvertretung des Präsidenten.
Kassier: Verantwortlich für alle Finanzangelegenheiten. Zeichnet gemeinsam mit dem Präsidenten.
Schriftführer*in: Führt Protokolle und erstellt schriftliche Ausfertigungen. Zeichnet gemeinsam mit dem Präsidenten.
Fachreferenten und Fachreferentinnen
Fachreferenten sind Expertinnen und Experten in der Imkerei, die den Vorstand und die Mitglieder in ihrem Fachbereich beraten. Sie besitzen ebenfalls Sitz und Stimme in der Zentralleitung.
Zentralleitung
Die Zentralleitung setzt sich aus dem Vorstand und den Fachreferenten zusammen. Hier werden strategische Ausrichtungen des Verbandes diskutiert und beschlossen. Die Zentralleitung wird regelmäßig über die Entscheidungen des Vorstandes informiert.
Bezirksobleute
Sie stellen ein Bindeglied zwischen den Mitgliedern in ihrem Bezirk und dem Verband dar. Bezirksobleute organisieren auch regionale Veranstaltungen wie zum Beispiel Bezirksimkertage usw. Bezirksobleute sind die ersten Ansprechpersonen der Vereine in ihrem Bezirk.
Wanderlehrerinnen und Wanderlehrer
Historisch spielten Wanderlehrer und Wanderlehrerinnen eine entscheidende Rolle in der Bildungslandschaft, besonders in Regionen, wo reguläre Schulen selten oder schwer erreichbar waren. Sie brachten Bildung in entlegene oder unterversorgte Gebiete und trugen maßgeblich zur Verbreitung von Wissen und Kultur bei. Imkerliche Wanderlehrer und Wanderlehrerinnen müssen langjährige praktische Erfahrungen als Imker bzw. Imkerin vorweisen und werden durch ihren Landesverband vorgeschlagen. Bevor sie ihre Ausbildung beim österreichischen Imkerbund beginnen können, müssen sie eine Vorprüfung bestehen.
Wanderlehrer und Wanderlehrerinnen fungieren als Lehrkräfte in der Imkerschule sowie in Kursen und Vorträgen innerhalb der Ortsgruppen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind Personen, die oft langjährig fest vom Verband angestellt sind. Sie arbeiten sowohl in Teilzeit als auch in Vollzeit, um den reibungslosen Ablauf und die vielfältigen Aufgaben des Verbandes zu unterstützen.