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Biene auf einer Blüte des Schnittlauchs
OÖ Landesverband für Bienenzucht

Imker-Gruppenversicherung

Umfassender Versicherungsschutz für alle Mitglieder mit Bienen – automatisch inkludiert im Mitgliedsbeitrag, ohne separaten Antrag.

🍯 Erweiterter Schutz seit 1. April 2024

Der Versicherungsschutz deckt acht zentrale Risikobereiche der imkerlichen Tätigkeit ab:

Feuer

Schäden an Völkern, Beuten und Zubehör durch Brand.

Sturm

Inklusive Hochwasser, Überschwemmung und Lawinen.

Faulbrut

Bei amtlich festgestellter und bestätigter Erkrankung.

Pflanzenschutz-Verdacht

Untersuchungskosten bei Vergiftungsverdacht durch Pflanzenschutzmaßnahmen.

Specht & Marder

Schäden durch diese typischen tierischen Schadverursacher.

Einbruch & Diebstahl

Vernichtung, Beschädigung oder Entwendung aus Gebäuden/Bienenhütten – und Diebstahl bei Freiaufstellung.

Betriebshaftpflicht

Schäden an Dritte, verursacht durch imkerliche Tätigkeit.

Transport

Von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig- oder Futtervorrat.

Allgemeiner Rechtsschutz

Schadenersatzrechtsschutz und Strafrechtsschutz, ausschließlich für imkerliche Tätigkeiten.

  • Mitglieder der Ortsvereine des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht, die durch den Ortsverein im Verband als Mitglied mit Bienen gemeldet sind und ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr ordnungsgemäß entrichtet haben.
  • Bis zu 50 Bienenvölker pro Imker:in, wobei pro Schadensfall maximal 15 Völker entschädigt werden.
  • Wer mehr als 50 Völker bewirtschaftet, kann sich gegen eine erhöhte Prämie zusätzlich absichern: € 20,- bis 100 Völker, € 30,- bis 150 Völker (aliquoter Schutz). Bitte im Büro melden.
  • Versichert sind Bienenvölker, Bienenbeuten und Futtervorrat; auf Belegstellen zusätzlich Vatervölker, Schutzkästen und Begattungskästchen.
Voraussetzung: Die Bienenstöcke müssen den lokalen Verhältnissen entsprechend aufgestellt und ordnungsgemäß befestigt und gesichert sein – nur dann besteht Versicherungsschutz.

Zur Abgrenzung – aus den Bedingungen ergibt sich, dass folgende Fälle nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind:

  • Mitglieder ohne Bienen – für sie besteht von vornherein kein Versicherungsschutz.
  • Bienenvölker, die nicht ordnungsgemäß befestigt und gesichert bzw. nicht den lokalen Verhältnissen entsprechend aufgestellt sind.
  • Faulbrutschäden ohne amtliche Feststellung und Bestätigung der Erkrankung.
  • Der Anteil über 15 Völker hinaus innerhalb eines einzelnen Schadensfalls (auch wenn insgesamt bis zu 50 Völker versichert sind).
  • Völker über der gemeldeten Bestandsgrenze (50 / 100 / 150 je nach Prämienstufe), sofern der höhere Bestand nicht vorab im Büro gemeldet und die entsprechend erhöhte Prämie entrichtet wurde.
  • Gegenstände außerhalb von Bienenvölkern, Bienenbeuten und Futtervorrat – etwa Imkereigeräte, Schleudern oder Fahrzeuge (auf Belegstellen zusätzlich nur Vatervölker, Schutzkästen und Begattungskästchen).

Diese Abgrenzung leitet sich aus den oben genannten Bedingungen ab. Für verbindliche Auskünfte zu Grenz- oder Einzelfällen bitte im Büro des Landesverbandes nachfragen.

Je Bienenvolk
PositionHöchstbetrag
Biene und Wabenbau€ 150,-
Beute (Bienenwohnung inkl. Ernte- und Futtervorrat)€ 150,-
Volle Ernte€ 150,-
Futtervorrat€ 40,-
Zerstörung/Beschädigung von voller Ernte + Futtervorrat (gesamt)€ 150,-
Je Belegstelle
PositionHöchstbetrag
Vatervölker (Zucht, Mai–August)€ 150,-
Königin des Vatervolkes€ 60,-
Schutzkasten€ 10,-
Begattungskästchen€ 25,-
Zu begattende Königin€ 25,-

Ersetzt werden nur tatsächlich beschädigte Völker und Beutenteile – zu 100 %. Sind nur einzelne Teile beschädigt, erfolgt eine aliquote Berechnung der Entschädigung.

Die Versicherungsprämie beträgt € 9,20 jährlich (bis 50 Völker) und ist im Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit Bienen enthalten.

Bei mehr als 50 Völkern gilt eine erhöhte Prämie: € 20,- bis 100 Völker, € 30,- bis 150 Völker (siehe Abschnitt „Wer ist versichert?“).

1

Schaden ehestmöglich melden

Schadensformular herunterladen und vollständig ausfüllen.

2

Fotos dokumentieren

Ausreichend Fotos beilegen, die das Ausmaß des Schadens genau erkennen lassen.

3

Formular & Fotos übermitteln

Per E-Mail an office@bzv-ooe.at oder per Post an OÖ. Landesverband für Bienenzucht, Pachmayrstr. 57, 4040 Linz.

📄 Schadensmeldung Versicherung (PDF, 179 KB)

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick – zum schnellen Nachschlagen oder Ausdrucken.

Versicherungsschutz

🔥 Feuer 🌪️ Sturm / Hochwasser 🦠 Faulbrut* 🧪 Pflanzenschutz-Verdacht 🐦 Specht & Marder 🔓 Einbruch & Diebstahl ⚖️ Betriebshaftpflicht 🚚 Transport 📋 Rechtsschutz

*nur bei amtlicher Feststellung

Entschädigung je Bienenvolk

Biene & Wabenbau€ 150,-
Beute€ 150,-
Volle Ernte€ 150,-
Futtervorrat€ 40,-

Bis 50 Völker versichert · max. 15 Völker/Schadensfall

Prämie & Meldung

€ 9,20/ Jahr

bis 50 Völker

office@bzv-ooe.at

Schadensmeldung mit Fotos & Formular

Muss ich mich extra für die Versicherung anmelden?

Nein. Der Schutz gilt automatisch für alle Mitglieder, die mit Bienen gemeldet sind und ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr ordnungsgemäß entrichtet haben – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Ich habe mehr als 50 Bienenvölker – was nun?

Melde dich im Büro des Landesverbandes. Gegen eine erhöhte Prämie (€ 20,- bis 100 Völker, € 30,- bis 150 Völker) erhältst du einen aliquoten Versicherungsschutz für die zusätzlichen Völker.

Sind meine Völker auch bei Freiaufstellung gegen Diebstahl versichert?

Ja. Neben Einbruch aus Gebäuden oder Bienenhütten ist auch der Diebstahl von Völkern bei Freiaufstellung im Versicherungsschutz inkludiert.

Wie viele Völker werden pro Schadensfall maximal entschädigt?

Pro Schadensfall werden maximal 15 Bienenvölker entschädigt, auch wenn insgesamt bis zu 50 Völker pro Imker:in versichert sind.

Was passiert, wenn nur ein Teil der Beute beschädigt wurde?

Vollständig zerstörte Völker und Beutenteile werden zu 100 % nach den genannten Höchstgrenzen ersetzt. Sind nur einzelne Teile beschädigt, erfolgt eine aliquote, also anteilige, Berechnung der Entschädigung.

Was ist eine Voraussetzung für den Faulbrutschutz?

Der Versicherungsschutz bei Faulbrut greift nur, wenn die Erkrankung amtlich festgestellt und bestätigt wurde.

Muss ich meine Bienenstöcke besonders sichern, damit der Schutz gilt?

Ja. Die Aufstellung muss den lokalen Verhältnissen angepasst sein, und die Bienenvölker müssen ordnungsgemäß befestigt und gesichert werden – das ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

OÖ Landesverband für Bienenzucht · Pachmayrstr. 57, 4040 Linz · office@bzv-ooe.at
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