
Imker-Gruppenversicherung
Umfassender Versicherungsschutz für alle Mitglieder mit Bienen – automatisch inkludiert im Mitgliedsbeitrag, ohne separaten Antrag.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz deckt acht zentrale Risikobereiche der imkerlichen Tätigkeit ab:
Feuer
Schäden an Völkern, Beuten und Zubehör durch Brand.
Sturm
Inklusive Hochwasser, Überschwemmung und Lawinen.
Faulbrut
Bei amtlich festgestellter und bestätigter Erkrankung.
Pflanzenschutz-Verdacht
Untersuchungskosten bei Vergiftungsverdacht durch Pflanzenschutzmaßnahmen.
Specht & Marder
Schäden durch diese typischen tierischen Schadverursacher.
Einbruch & Diebstahl
Vernichtung, Beschädigung oder Entwendung aus Gebäuden/Bienenhütten – und Diebstahl bei Freiaufstellung.
Betriebshaftpflicht
Schäden an Dritte, verursacht durch imkerliche Tätigkeit.
Transport
Von Bienen, Bienenkästen, Wabenbau, Honig- oder Futtervorrat.
Allgemeiner Rechtsschutz
Schadenersatzrechtsschutz und Strafrechtsschutz, ausschließlich für imkerliche Tätigkeiten.
Wer und was ist versichert?
- ✓ Mitglieder der Ortsvereine des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht, die durch den Ortsverein im Verband als Mitglied mit Bienen gemeldet sind und ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr ordnungsgemäß entrichtet haben.
- ✓ Bis zu 50 Bienenvölker pro Imker:in, wobei pro Schadensfall maximal 15 Völker entschädigt werden.
- ✓ Wer mehr als 50 Völker bewirtschaftet, kann sich gegen eine erhöhte Prämie zusätzlich absichern: € 20,- bis 100 Völker, € 30,- bis 150 Völker (aliquoter Schutz). Bitte im Büro melden.
- ✓ Versichert sind Bienenvölker, Bienenbeuten und Futtervorrat; auf Belegstellen zusätzlich Vatervölker, Schutzkästen und Begattungskästchen.
Was ist nicht versichert?
Zur Abgrenzung – aus den Bedingungen ergibt sich, dass folgende Fälle nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind:
- ✕ Mitglieder ohne Bienen – für sie besteht von vornherein kein Versicherungsschutz.
- ✕ Bienenvölker, die nicht ordnungsgemäß befestigt und gesichert bzw. nicht den lokalen Verhältnissen entsprechend aufgestellt sind.
- ✕ Faulbrutschäden ohne amtliche Feststellung und Bestätigung der Erkrankung.
- ✕ Der Anteil über 15 Völker hinaus innerhalb eines einzelnen Schadensfalls (auch wenn insgesamt bis zu 50 Völker versichert sind).
- ✕ Völker über der gemeldeten Bestandsgrenze (50 / 100 / 150 je nach Prämienstufe), sofern der höhere Bestand nicht vorab im Büro gemeldet und die entsprechend erhöhte Prämie entrichtet wurde.
- ✕ Gegenstände außerhalb von Bienenvölkern, Bienenbeuten und Futtervorrat – etwa Imkereigeräte, Schleudern oder Fahrzeuge (auf Belegstellen zusätzlich nur Vatervölker, Schutzkästen und Begattungskästchen).
Diese Abgrenzung leitet sich aus den oben genannten Bedingungen ab. Für verbindliche Auskünfte zu Grenz- oder Einzelfällen bitte im Büro des Landesverbandes nachfragen.
Höchstentschädigungsgrenzen je Schadensfall
| Position | Höchstbetrag |
|---|---|
| Biene und Wabenbau | € 150,- |
| Beute (Bienenwohnung inkl. Ernte- und Futtervorrat) | € 150,- |
| Volle Ernte | € 150,- |
| Futtervorrat | € 40,- |
| Zerstörung/Beschädigung von voller Ernte + Futtervorrat (gesamt) | € 150,- |
| Position | Höchstbetrag |
|---|---|
| Vatervölker (Zucht, Mai–August) | € 150,- |
| Königin des Vatervolkes | € 60,- |
| Schutzkasten | € 10,- |
| Begattungskästchen | € 25,- |
| Zu begattende Königin | € 25,- |
Ersetzt werden nur tatsächlich beschädigte Völker und Beutenteile – zu 100 %. Sind nur einzelne Teile beschädigt, erfolgt eine aliquote Berechnung der Entschädigung.
Versicherungsprämie
Die Versicherungsprämie beträgt € 9,20 jährlich (bis 50 Völker) und ist im Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit Bienen enthalten.
Bei mehr als 50 Völkern gilt eine erhöhte Prämie: € 20,- bis 100 Völker, € 30,- bis 150 Völker (siehe Abschnitt „Wer ist versichert?“).
Schadensfall melden – so geht’s
Schaden ehestmöglich melden
Schadensformular herunterladen und vollständig ausfüllen.
Fotos dokumentieren
Ausreichend Fotos beilegen, die das Ausmaß des Schadens genau erkennen lassen.
Formular & Fotos übermitteln
Per E-Mail an office@bzv-ooe.at oder per Post an OÖ. Landesverband für Bienenzucht, Pachmayrstr. 57, 4040 Linz.
Übersicht zum Nachschlagen
Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick – zum schnellen Nachschlagen oder Ausdrucken.
Versicherungsschutz
*nur bei amtlicher Feststellung
Entschädigung je Bienenvolk
| Biene & Wabenbau | € 150,- |
| Beute | € 150,- |
| Volle Ernte | € 150,- |
| Futtervorrat | € 40,- |
Bis 50 Völker versichert · max. 15 Völker/Schadensfall
Prämie & Meldung
bis 50 Völker
Schadensmeldung mit Fotos & Formular
Häufige Fragen
Muss ich mich extra für die Versicherung anmelden?
Nein. Der Schutz gilt automatisch für alle Mitglieder, die mit Bienen gemeldet sind und ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr ordnungsgemäß entrichtet haben – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Ich habe mehr als 50 Bienenvölker – was nun?
Melde dich im Büro des Landesverbandes. Gegen eine erhöhte Prämie (€ 20,- bis 100 Völker, € 30,- bis 150 Völker) erhältst du einen aliquoten Versicherungsschutz für die zusätzlichen Völker.
Sind meine Völker auch bei Freiaufstellung gegen Diebstahl versichert?
Ja. Neben Einbruch aus Gebäuden oder Bienenhütten ist auch der Diebstahl von Völkern bei Freiaufstellung im Versicherungsschutz inkludiert.
Wie viele Völker werden pro Schadensfall maximal entschädigt?
Pro Schadensfall werden maximal 15 Bienenvölker entschädigt, auch wenn insgesamt bis zu 50 Völker pro Imker:in versichert sind.
Was passiert, wenn nur ein Teil der Beute beschädigt wurde?
Vollständig zerstörte Völker und Beutenteile werden zu 100 % nach den genannten Höchstgrenzen ersetzt. Sind nur einzelne Teile beschädigt, erfolgt eine aliquote, also anteilige, Berechnung der Entschädigung.
Was ist eine Voraussetzung für den Faulbrutschutz?
Der Versicherungsschutz bei Faulbrut greift nur, wenn die Erkrankung amtlich festgestellt und bestätigt wurde.
Muss ich meine Bienenstöcke besonders sichern, damit der Schutz gilt?
Ja. Die Aufstellung muss den lokalen Verhältnissen angepasst sein, und die Bienenvölker müssen ordnungsgemäß befestigt und gesichert werden – das ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
