Lebensmittelrechtliche Anpassungen und Neuerungen
Übergangsfrist endet am 30. Juni 2025 Auszug aus dem Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere
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Übergangsfrist endet am 30. Juni 2025 Auszug aus dem Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere
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Laut dem Lebensmittelbuch Codexkapitel B3 ist die Verwendung der Bezeichnung „Bienenhonig“ für Honig nicht vorgesehen und wird daher in Zukunft
Bezeichnung „Bienenhonig“ weiterlesen...
Übergangsfrist 30. Juni 2025 Auszug aus der Honigverordnung und dem österreichischen Lebensmittelbuch – Kapitel B3 Änderungen: Bienenhonig – Die Formulierung Bienenhonig
Neuerungen zu Etikettierung von Honig weiterlesen...