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Tiergesundheitsgesetz hat Bienenseuchengesetz ersetzt

Es gibt immer wieder Veränderungen in der Welt der Gesetze und Vorschriften. Nun wurde aber ein wichtiges Gesetz – das Bienenseuchengesetz – außer Kraft gesetzt und komplett durch das Tiergesundheitsgesetz ersetzt.

Im alten Bienenseuchengesetz war der Text leichter lesbar, weil die Bienenseuchenthemen in einem Gesetz zusammengefasst waren. Nun sind die Vorschriften aber Teil des gesamten Tiergesundheitsgesetzes und damit vor allem für Laien schlechter lesbar. Für juristische Fachleute ist die Zusammenfassung in ein Gesetz bevorzugt, weil man alles auf einem Platz vorfindet.

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich im Tiergesundheitsgesetz im Abschnitt 4 „Sonderbestimmungen für Bienen“. Dennoch gilt das gesamte Gesetz und es gilt auch noch Querverweise auf EU-Verordnungen zu beachten. Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen und im Falle eines Streites eher juristischen Rat einzuholen.

Es sind aber auch andere Abschnitte wie 3 „Begriffsbestimmungen“ oder die Strafmaßnahmen zu berücksichtigen. So regelt der § 69 einheitlich für alle Tierseuchen die Geldstrafe mit 4.360 Euro oder bis zu 14 Tage Haft, bisher waren das 700 Euro. Weiters gibt es nun die neue Möglichkeit des Verbotes einer Tierhaltung geregelt in § 72 Absatz 1, vor allem im Falle wenn jemand zum Beispiel eine Meldung nicht erstattet, Unwahrheit bezeugt Anordnungen zuwiderhandelt usw. Damit hat die Behörde wesentlich mehr Möglichkeiten wie früher.

Eine Zusammenfassung der Bestimmungen findet ihr hier.

Das Tiergesundheitsgesetz ist hier zu finden

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