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Waldbrandgefahr – Waldbrandverordnungen unbedingt beachten!

Die anhaltende Trockenheit in unseren Wäldern ist uns allen bewusst. Heuer ist die Lage besonders angespannt: In den meisten Bundesländern wüten bereits hartnäckige Waldbrände, und auch in mehreren oberösterreichischen Bezirken gelten bereits Waldbrandverordnungen. Diese besagen im Wesentlichen:

§ 1 Schutzmaßnahmen (1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes [betroffener Bezirk] sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Fallen Smoker und andere Rauchmittel darunter?

Diese Frage haben wir heute mit der zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung besprochen und um eine schriftliche Stellungnahme ersucht, damit wir eine offizielle Auskunft an unsere Mitglieder weitergeben können. Sobald die Antwort vorliegt, informieren wir umgehend.

Was können wir bis zur Klärung tun?

  • Unsere Bienen müssen weiterhin betreut werden.
  • Eine bewährte Alternative ist das Nelkentuch, das für viele Freizeitimker:innen schon seit Langem den Smoker ersetzt.
  • Es gibt elektronische Smoker, die kalten Rauch abgeben (dies ist keine Kaufempfehlung, sondern lediglich ein Hinweis auf die technische Möglichkeit).

Trauriger Schadensfall

Heute erreichte uns ein weiterer bedauerlicher Schadensfall: Sechs Völker wurden durch Brand zerstört, ausgelöst durch ein sogenanntes Rauchband. Gott sei Dank ist daraus kein Waldbrand entstanden.

Versicherungshinweis

Unsere Imkerversicherung deckt vieles ab – Strafen werden jedoch nicht ersetzt, und die Schadenssummen bei Waldbränden übersteigen schnell das Haftungsvolumen der Versicherung.

Unser dringender Appell

Wenn Stände im Wald betreut werden müssen: Waldbrandverordnung des jeweiligen Bezirks unbedingt einhalten und höchste Sorgfalt walten lassen.

Vielen Dank für Eure Mithilfe und Euer Verständnis!

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