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Wanderbescheinigung 2025

Das Bienenzuchtgesetz Oberösterreich regelt im III. Abschnitt die Wanderung mit Bienenvölkern. Die Wanderung mit Bienen zur Nutzung der Tracht von honigenden Pflanzen ist jedermann gestattet und unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Jene Imker*innen, die um ein Wanderzeugnis ansuchen, müssen bis zum 31.01. des betreffenden Jahres beim OÖ. Landesverband für Bienenzucht den Antrag auf Wanderbescheinigung stellen.

Neu für Belegstellen:
Für die Auffahrt von Begattungskästchen (wie Apidea, EWK oder Mini+) ist gemäß dem OÖ Bienenzuchtgesetz keine Wanderbescheinigung erforderlich, da in diesen Fällen keine Trachtausnutzung stattfindet. Die Bienen in diesen kleinen Behausungen werden stattdessen gefüttert.

Verpflichtende Faulbrutuntersuchung:

Seit dem Jahr 2005 hat der OÖ. Landesverband mit den dafür zuständigen Stellen ein Rotationssystem eingeführt. Demnach müssen die Imker*innen  aus jährlich wechselnden Bezirken bei Beantragung einer  Wanderbescheinigung eine Futterkranzprobe (für die Faulbrutuntersuchung) einreichen.

Die ausgewählten Bezirke für 2025 sind:
  • Eferding
  • Rohrbach
  • Urfahr-Umgebung
  • Ried
Untersuchungen von Futterkranzproben sind auch erforderlich von:
  • Imker*innendie seit 2023 selbst von Faulbrut betroffen waren.
  • Imker*innen, die im Vorjahr in einem bereits aufgehobenen Faulbrutsperrgebiet standen.
  • Imker*innen, die durch Stichproben ausgewählt wurden.
  • Imker*innen mit nachgereichten Anträgen (ab 01.02.2025).

Probeneinsendung vorzugsweise im Zuge der Antragstellung der Wanderbescheinigung. Ist die Probenahme im Spätherbst (erst ab Ende September 2024) nicht mehr möglich, können die Proben auch im Frühjahr nachgereicht werdenBei Nachreichung der Futterkranzproben ist zu beachten, dass die Ausstellung der Wanderbescheinigungen erst nach Erledigung der Faulbrutuntersuchung erfolgen kann.

Vorgangsweise zur Entnahme einer Futterkranzprobe

Siehe Anleitung_Entnahme_Futterkranzprobe.pdf [332 KB]

Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufwandes und hoher Entsorgungskosten wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro pro Probe verrechnet, sollten die Proben nicht in angegebener Form im Labor einlangen.

Antrag Wanderbescheinigung:

  • Bearbeitungsgebühr für die Antragstellung: € 36,- inkl. MWSt.
  • Einreichfrist: 01.10.2024 – 31.01.2025 (Danach fallen für die Einzelbearbeitung zusätzliche Kosten in der Höhe von € 50,- an. Eine Futterkranzprobe (für die Faulbrutuntersuchung) ist nach der Einreichfrist ebenfalls verpflichtend.)

Antragstellung nur noch online möglich:

Der Antrag für eine Wanderbescheinigung ist nur noch mittels Online-Formular möglich. Alle Informationen zur Wanderbescheinigung und der Antragsstellung findet ihr hier zusammengefasst.

Vorgehensweise zur Antragsstellung:

  1. Formular aufmachen
  2. Mit vorhandenem Benutzer anmelden oder neuen Benutzer anlegen (Achtung: Die Login-Daten vom Online-Shop (Bienenladen) oder der Imkerschule gelten hier nicht – es muss ein eigener Account angelegt werden).
  3. Antrag Schritt für Schritt ausfüllen und beantragen

Antragsformular für Faulbrut-Vorsorgeuntersuchung: 
Das Antrag für die Faulbrut-Vorsorgeuntersuchung ist ebenfalls nur noch online möglich und hier zu finden.
 Anleitung_Entnahme_Futterkranzprobe.pdf [332 KB]

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten ist das Team des Verbandsbüros gerne für euch da:
per Mail office@imkereizentrum.at oder telefonisch unter +43 732 732070.

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