Das Bienenzuchtgesetz Oberösterreich regelt im III. Abschnitt die Wanderung mit Bienenvölkern. Die Wanderung mit Bienen zur Nutzung der Tracht von honigenden Pflanzen ist jedermann gestattet und unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Imker*innen, die eine Wanderbescheinigung benötigen, müssen ihren Antrag bis spätestens 31. Jänner des betreffenden Jahres beim OÖ Landesverband für Bienenzucht einreichen.
Verpflichtende Faulbrutuntersuchung
Seit 2005 hat der OÖ Landesverband gemeinsam mit den zuständigen Behörden ein Rotationssystem zur Faulbrutvorsorge.
Im Rahmen dieses Systems müssen Imker*innen aus jährlich wechselnden Bezirken sowie Mitglieder des OÖ Landesverbandes mit Wohnsitz außerhalb Oberösterreichs (aus den jeweils festgelegten Regionen) eine Futterkranzprobe zur Untersuchung einreichen.
Für das Jahr 2026 betrifft dies folgende Bezirke und Regionen:
- Linz
- Linz-Land
- Schärding
- Perg
- Niederösterreich (Mitglieder des OÖ LVB)
- Wien (Mitglieder des OÖ LVB)
Ebenso ist eine Futterkranzprobe erforderlich für:
- Imker*innen, die seit 2024 selbst von Faulbrut betroffen waren
- Imker*innen, die im Vorjahr in einem mittlerweile aufgehobenen Faulbrutsperrgebiet standen
- Imker*innen, die im Zuge von Stichproben (25 % aller Anträge) ausgewählt werden
- Imker*innen mit nachgereichten Anträgen (ab 1. Februar 2026)
- Nicht-Mitglieder aus anderen Bundesländern, die nach Oberösterreich zuwandern (alternativ ist ein amtstierärztliches Attest über Faulbrutfreiheit beizulegen)
Hinweis:
Die Proben sollen nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden.
Ist eine Entnahme im Spätherbst (ab Ende Oktober 2025) nicht mehr möglich, kann die Probe im Frühjahr nachgereicht werden.
In diesem Fall erfolgt die Ausstellung der Wanderbescheinigung erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse.
Entnahme einer Futterkranzprobe
Eine Anleitung zur fachgerechten Probenentnahme findest du in der Datei Anleitung_Entnahme_Futterkranzprobe.pdf [332 KB].
Aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufwandes und der Entsorgungskosten wird für nicht korrekt eingesandte Proben eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Probe verrechnet.
Antrag auf Wanderbescheinigung
- Bearbeitungsgebühr: € 38 (incl. MwSt)
- Einreichfrist: 31. Oktober 2025 – 31. Jänner 2026
Für später eingereichte Anträge fallen zusätzliche Bearbeitungskosten von € 50 an. Auch in diesen Fällen ist eine Futterkranzprobe verpflichtend.
NEU: Nur Futterkranzproben sind gültig
Auf Grundlage aktueller und älterer Rechtsentscheidungen ist festgelegt, dass ausschließlich Futterkranzproben – aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse – eine frühzeitige und verlässliche Beurteilung der Seuchenfreiheit ermöglichen.
Daher dürfen für die Ausstellung von Wanderbescheinigungen und Gesundheitszeugnissen nur mehr Futterkranzproben verwendet werden.
Dies bietet Imker*innen höchste Sicherheit und einen eindeutigen Nachweis über die Faulbrutfreiheit ihrer Völker.
Ein richtungsweisendes Urteil des Landesverwaltungsgerichts Linz bestätigt, dass Gemüllproben nicht mehr zulässig sind. Gemüllproben dienen ausschließlich der betriebseigenen Gesundheitsüberwachung und nicht dem amtlichen Seuchennachweis.
Antragstellung online
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Alle Informationen zur Wanderbescheinigung und zur Antragstellung sind auf der Website des OÖ. Landesverbandes für Bienenzucht verfügbar.
Vorgehensweise:
- Formular öffnen
- Mit bestehendem Benutzer anmelden oder neuen Benutzer anlegen. Die genaue Anleitung für die Erstellung eines Benutzerkontos findest du hier. (Hinweis: Die Login-Daten des Online-Shops oder der Imkerschule sind hier nicht gültig – es muss ein eigener Account erstellt werden.)
- Antrag Schritt für Schritt ausfüllen und absenden
Kontakt
Bei Fragen hilft das Team des Verbandsbüros gerne weiter:
per Mail office@bzv-ooe.at oder telefonisch unter +43 732 732070.
