Diese Frage stellen sich derzeit viele Imker*innen in Oberösterreich. Die einfache Antwort ist zwar klar, aber nicht immer leicht zu akzeptieren: Die Reduktion betrifft weniger als 20 % der Mitglieder, dennoch ist sie spürbar.
Das Förderbudget aus der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027 ist begrenzt. Bereits in der Vergangenheit war das Geld oft knapp, doch in den letzten Jahren hat sich die Situation weiter verschärft. Die Fördermittel in der gesamten Landwirtschaft nehmen eher ab.
Den Mitgliedern des ÖO Landesverbandes für Bienenzucht stehen jährlich bis 2027 € 303.000 zur Verfügung, was etwa € 35 pro Mitglied entspricht. Zwei Drittel dieser Förderung werden für Laboruntersuchungen und ein Drittel für Schulungen genutzt. Förderungen wie Kleingeräteförderung usw. sind davon nicht betroffen.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat den Selbstbehalt für Laboruntersuchungen österreichweit von 10 auf 25 % erhöht, da die Fördergelder in ganz Österreich knapp sind. Durch diese Erhöhung sollen mehr Imker*innen von der Förderung profitieren.
80 % der Mitglieder müssen sich mit den neuen Vorgaben nicht einschränken, während 20 % betroffen sind. Einige Imker hatten bis zu 15 Honigproben eingesandt und damit etwa € 1.125 an Förderung in Anspruch genommen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Die Sinnhaftigkeit von 15 Honigproben im Umfeld von Freizeitimkern wird weiterhin diskutiert.
Im Förderjahr 2023/2024 wurden wir von den Entwicklungen überrascht. Der ÖIB lud uns erst sehr spät zu den Verhandlungen über Förderquoten ein, als ein großer Teil der Laborproben bereits untersucht war. Daher haben wir die fehlenden Förderungen aus Einsparungen beglichen, was wir auch in den kommenden Jahren noch finanziell spüren werden.
In den vergangenen Jahren wurden alle Reserven aus dem Verkauf des Imkerhofes in Linz (uns gehört nur mehr das Erdgeschoss) aufgebraucht. In der Bilanz 2022 musste der vorhergehende Vorstand das Verbandskapital um über € 820.000 abwerten. Damit wurde ein Schlussstrich unter die jährlichen Mehrausgaben gezogen. Unser Verband steht noch auf gesunden Beinen, aber weitere Verluste sind besonders in herausfordernden politischen und wirtschaftlichen Zeiten unbedingt zu vermeiden.
Es ist nicht nur rechtlich verboten, Geschenke aus dem Vereinsvermögen an Mitglieder zu verteilen, sondern auch wirtschaftlich unmöglich. Daher kann nur möglichst fair verteilt werden, was aus der EU-Förderung zu bekommen ist. Für die meisten Mitglieder ist dies auch ohne Einschränkungen möglich.
Übrigens möchten wir informieren, dass die konsumierte EU-Förderung eine sogenannte Kofinanzierung ist: 50 % wird von der EU bezahlt, 30 % vom Bund und 20 % von den Ländern, wobei das Land OÖ jährlich € 90.000 beiträgt.