Die AMA hat die Aufgabe, Förderungen zu überprüfen. Dies ist für beide Seiten oft unangenehm, führt aber in den meisten Fällen zu keinen Problemen. Schwierigkeiten treten meist dann auf, wenn nachträglich unkorrekte Angaben festgestellt werden.
Eine Voraussetzung für EU-Förderungen ist die Mitgliedschaft in einem Ortsverein, der wiederum Mitglied im Landesverband sein muss. Die Bestätigung darüber wird von den jeweiligen Ortsvereinen ausgestellt.
Wer im Verein zeichnungsberechtigt ist, kann im Vereinsregister überprüft werden. Unter folgendem Link: Vereinsregister kann die ZVR-Nummer des eigenen Vereins eingegeben werden. Dort sieht man auch, welche Informationen der AMA zugänglich sind. Ist die Funktionsperiode der Vereinsfunktionäre abgelaufen, kann die betroffene Person keine rechtswirksamen Handlungen mehr nach außen tätigen. Ihre Unterschrift ist ab diesem Zeitpunkt gegenüber der AMA ungültig.
Ein ehemaliger Obmann oder eine ehemalige Obfrau kann in diesem Fall lediglich eine Mitgliederversammlung einberufen, in der eine Neuwahl organisiert und eventuelle Änderungen im Vereinsregister eingetragen werden.
Auch Banken greifen verstärkt auf die Daten des Vereinsregisters zu und dürfen keine Anweisungen von ehemaligen Funktionären mehr akzeptieren. In einigen Fällen wurden Konten bereits gesperrt, bis ein neuer Vereinsregisterauszug vorgelegt wurde.
In Ausnahmefällen akzeptiert die AMA auch eine Bestätigung des Landesverbands über die Mitgliedschaft der förderungswerbenden Person.
Bitte überprüft daher die Vereinsregisterdaten und stellt sicher, dass die Mitgliederversammlungen rechtzeitig organisiert werden.