Die Widmung Dorfgebiet, die Bienenhaltung und Salzwasserpools sind Themen, die in der Praxis oft zu Konflikten führen können. Der vorliegende Text beleuchtet diese Problematik anhand der Rechtslage in Oberösterreich und eines konkreten Beispiels.

Laut Oberösterreichischem Raumordnungsgesetz hat §18 Absatz 1 folgende Bestimmung: Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen.
§21 Absatz 2 regelt das Dorfgebiet: Als Dorfgebiete sind solche Flächen vorzusehen, die vorrangig für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie für Gärtnereien bestimmt sind. Im Übrigen sind nur Bauwerke und Anlagen zulässig, die auch im Wohngebiet (Abs. 1) errichtet werden dürfen. Allerdings sind Wohngebäude nur mit maximal zwei Geschossen über dem Erdboden und einem Dachraum mit höchstens drei Wohnungen zulässig, und auch nur insoweit, als die dörfliche Struktur des Gebietes sichergestellt ist. [gekürzt]
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Wohn- und Dorfgebiet betrifft die Tierhaltung. Während im Wohngebiet die Haltung von Nutztieren gänzlich untersagt ist, ist die Bienenhaltung dort stark auf drei Bienenstöcke beschränkt. Im Dorfgebiet hingegen hat die Land- und Forstwirtschaft Vorrang. Die Errichtung von Wohngebäuden ist zwar zulässig, die ansässige Bevölkerung hat jedoch ein ortsübliches Maß an Gerüchen, Lärm und sonstigen Einwirkungen zu dulden, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit verbunden sind. Dies schließt auch die Bienenhaltung ein.
Salzwasserpools: Konfliktpotenzial zwischen Poolbesitzern und Imkern
Salzwasserpools stellen für Bienen eine besondere Herausforderung dar. Sie üben eine starke Anziehungskraft auf die Insekten aus, was dazu führt, dass viele Bienen in den Pools ertrinken. Dies führt nicht nur zu einem Verlust von Bienenvölkern, sondern auch zu Beschwerden von Poolbesitzern, die sich durch die zahlreichen Bienen belästigt fühlen. Historisch gesehen gab es bereits im 19. Jahrhundert in Bad Ischl Konflikte aufgrund der Solebäder, die schließlich zur Einstellung der dortigen Imkerei führten.
Eine einfache Lösung zur Vermeidung dieses Problems ist der Einsatz von Chlor anstelle von Salz zur Poolreinigung. Chlorpools sind für Bienen deutlich weniger attraktiv und werden in der Regel gemieden, selbst in unmittelbarer Nähe von Bienenständen.
Der Konflikt in der Praxis, bei gutem Willen einfach lösbar
Wer also im Dorfgebiet einen Pool plant, hat mit der Wahl eines Chlorpools eine einfache Möglichkeit, Konflikte mit Imkern zu vermeiden. Ein aktuelles Beispiel aus Oberösterreich zeigt jedoch, dass diese einfache Lösung nicht immer genutzt wird. Ein neuer Nachbar eines Imkers entschied sich für einen Salzwasserpool und klagte anschließend gegen die Bienenhaltung, die seit fast 20 Jahren auf dem Nachbargrundstück betrieben wurde. Anstatt eine einvernehmliche Lösung zu suchen, schaltete er einen Anwalt ein und versuchte, die Entfernung der Bienenstöcke zu erzwingen. Dieser Fall verdeutlicht das Konfliktpotenzial und die Notwendigkeit einer guten Nachbarschaft und gegenseitigen Rücksichtnahme.